07.03.2019
Meine Woche im Landtag Dr. Bauer KW09

Liebe Leserinnen und Leser,
diese Woche haben wir FREIE WÄHLER Klarheit bei der Diskussion über Ersterschließungsbeiträge für Altstraßen geschaffen. Ab sofort gilt: Kommunen können ihren Bürgern mehr als nur ein Drittel des zu erhebenden oder bereits erhobenen Beitrags für die Ersterschließung erlassen – nach eigenem Ermessen gegebenenfalls bis zu hundert Prozent. Das haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner bei einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag verkündet. Bisher war in den Kommunalabgabengesetzen (KAG) geregelt, dass Kommunen ihren Bürgern Ersterschließungsbeiträge für Altstraßenfertigstellungen um ein Drittel erlassen dürfen. Mit der jetzigen Neuregelung des KAG, die sofort in Kraft tritt, stellen wir unmissverständlich klar, dass die Kommunen nicht verpflichtet sind, ihre Bürger bis 2021 mit Beitragsbescheiden zu belasten. Städte und Kommunen in Bayern haben nun völlig freie Hand, ob und in welchem Umfang sie die Ersterschließungsbeiträge für Altstraßen, die älter als 25 Jahre sind und deren Beiträge im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen, abrechnen. Kein Bürgermeister muss gegen seinen Willen bürgerunfreundliche Bescheide erlassen. Er kann sich aber auch nicht mehr hinter dem Gespenst einer angeblichen Veruntreuung von Gemeindevermögen verstecken und damit eine Beitragserhebung rechtfertigen. Die Neuregelung ist ein Angebot an die Kommunen, einen Haken unter unklare und nicht mehr nachvollziehbare Altfälle zu setzen.